Informationen zur Kalamitätsnutzung

Kalamitätsnutzungen in Folge höherer Gewalt sind steuerbegünstigt!
Melden Sie den Schaden mit dem Formblatt sofort nach Feststellung des Schadens an!

Anerkannt wird:                 

Merkblatt

Anmeldung

Nachweis

  • Windwurf
  • Windbruch
  • Schneebruch
  • Insektenbefall